Allgemeine Geschäftsbedingungen

EasyBench – Bedingungen für SaaS-Nutzung, Datenverarbeitung und Anbieterwechsel

Teil I – Vertrag und Leistungsumfang

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Verträge über die entgeltliche, für die jeweilige Vertragsdauer gewährte Nutzung der von Leon Gremer unter der Bezeichnung „EasyBench – Inhaber Leon Gremer“ angebotenen Software-as-a-Service-Leistungen. Vertragspartner auf Kundenseite können ausschließlich Unternehmer sein. Die Firma „EasyBench – Inhaber Leon Gremer“ wird nachfolgend als „Anbieter“, der Vertragspartner als „Kunde“ und die über das Internet bereitgestellte Anwendung EasyBench als „Software“ bezeichnet.

Der Anbieter ermöglicht dem Kunden den Online-Zugriff auf die Software und stellt den vertraglich vorgesehenen Speicherplatz auf seinen Systemen bereit. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.

Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person sowie jede rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Soweit die Software auf Leistungen externer Anbieter verweist oder den technischen Zugang zu solchen Leistungen ermöglicht, werden diese Drittleistungen nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Für sie gelten die Vereinbarungen zwischen Kunde und Drittanbieter beziehungsweise die gesetzlichen Regelungen; der Anbieter vermittelt lediglich den technischen Zugriff.

2. Bereitstellung der Software

Die Software verbleibt auf den Systemen des Anbieters und wird dem Kunden während der vereinbarten Laufzeit über das Internet zugänglich gemacht. Maßgeblich für Funktionen und technische Eigenschaften ist die jeweils auf der Website veröffentlichte Leistungsbeschreibung.

Geschuldet ist ausschließlich die dort beschriebene Bereitstellung. Die Datenverbindung zwischen der technischen Umgebung des Kunden und den Systemen des Anbieters gehört nicht zum Leistungsumfang.

Der Anbieter entwickelt und aktualisiert die Software in nicht festgelegten Abständen. Nutzbar ist jeweils die aktuelle bereitgestellte Version; ein Anspruch auf einen bestimmten Entwicklungsstand oder auf die Beibehaltung einzelner Gestaltungen besteht nicht.

Der Umfang des bereitgestellten Speicherplatzes sowie etwaige zusätzliche Supportleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Eine Bedienungsanleitung wird elektronisch zur Verfügung gestellt.

Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann technisch nicht zugesichert werden. Der Anbieter bemüht sich um einen möglichst stabilen Betrieb. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Kapazitätsgrenzen, Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, Stromausfälle und sonstige außerhalb seines Einflussbereichs liegende Ereignisse können den Dienst zeitweise beeinträchtigen oder unterbrechen.

Der Anbieter setzt dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen ein. Eine eigenständige Verwahrungs- oder Obhutspflicht für Kundendaten wird dadurch nicht begründet. Der Kunde bleibt für eine angemessene eigene Datensicherung verantwortlich.

3. Anpassung des Leistungsangebots

Der Anbieter darf Leistungen verändern oder durch abweichende Leistungen ersetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

Eine Anpassung ist insbesondere zulässig, wenn sie

  • durch eine geänderte Rechtslage erforderlich wird,
  • zur Umsetzung einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung notwendig ist,
  • der Beseitigung von Sicherheitslücken dient,
  • für den Kunden ausschließlich vorteilhaft ist oder
  • nur technische oder organisatorische Abläufe betrifft und den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt.

Rein optische Änderungen oder eine neue Anordnung vorhandener Funktionen gelten nicht als Leistungsänderung im Sinne dieser Regelung, sofern der Leistungsinhalt dadurch nur unwesentlich berührt wird.

4. Zustandekommen des Vertrags

Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot des Anbieters. Sie ermöglicht dem Kunden, über das Online-Bestellformular selbst ein verbindliches Angebot abzugeben.

Das Angebot wird abgegeben, sobald der Kunde die erforderlichen Angaben eingetragen und den abschließenden Bestellbutton betätigt hat.

Der Anbieter kann das Angebot innerhalb von fünf Tagen annehmen. Die Annahme erfolgt entweder durch Zugang einer schriftlichen oder in Textform übermittelten Auftragsbestätigung oder dadurch, dass der Kunde zur Zahlung aufgefordert wird. Treffen mehrere Annahmehandlungen zusammen, ist die zuerst eintretende maßgeblich. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Bestellung und endet mit Ablauf des fünften folgenden Tages. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.

Wählt der Kunde eine über PayPal angebotene Zahlungsart, wird die Zahlung durch PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22–24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, nach den jeweils einschlägigen PayPal-Bedingungen abgewickelt. Bei dieser Zahlungsart nimmt der Anbieter das Angebot bereits mit dem Anklicken des abschließenden Bestellbuttons an.

Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss gespeichert und dem Kunden in Textform übermittelt. Eine darüber hinausgehende Bereitstellung erfolgt nicht. Besteht bereits ein Nutzerkonto, können dort archivierte Bestelldaten mit den persönlichen Zugangsdaten abgerufen werden.

Bis zum Auslösen der Bestellung kann der Kunde Eingabefehler anhand der angezeigten Informationen erkennen und mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Die Vergrößerungsfunktion des Browsers kann zur besseren Kontrolle genutzt werden.

Vertragssprache ist Deutsch. Bestellabwicklung und Kommunikation erfolgen regelmäßig per E-Mail und automatisierten Verfahren. Der Kunde muss eine zutreffende, empfangsbereite E-Mail-Adresse angeben und seine Spamfilter so konfigurieren, dass Nachrichten des Anbieters und eingesetzter Abwicklungsdienstleister zugestellt werden.

Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, wird der während der Registrierung verlinkte Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO Bestandteil des Hauptvertrags. Mit Aktivierung der vorgesehenen Checkbox und Abgabe der Bestellung bietet der Kunde zugleich den Abschluss dieses Vertrags an; der Anbieter nimmt ihn zusammen mit dem Hauptvertrag an. Bei Widersprüchen gehen dessen datenschutzrechtliche Regelungen vor.

Teil II – Nutzung, Inhalte und Mitwirkung

5. Nutzungsbefugnis an der Software

Der Anbieter verfügt über die für die Bereitstellung erforderlichen Rechte. Soweit die Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes bestimmt, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit begrenztes Recht, die Software im eigenen Geschäftsbetrieb nach Maßgabe dieses Vertrags zu verwenden. Jede weitergehende Nutzung ist ausgeschlossen.

6. Rechte an bereitgestellten Kundendaten

Der Kunde gestattet dem Anbieter unentgeltlich und nicht ausschließlich, die für die Vertragserfüllung überlassenen Inhalte und Informationen während der Vertragsdauer zu verarbeiten. Erfasst sind insbesondere Speicherung, dauerhafte Vorhaltung, Vervielfältigung und technisch erforderliche Bearbeitung. Der Kunde sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.

Nach Vertragsende bestehen diese Befugnisse nur fort, soweit dies für Export- und Abruffunktionen, einen Anbieterwechsel, gesetzliche Pflichten und die anschließende Löschung erforderlich ist. Im Übrigen enden sie mit dem Vertrag.

7. Technische und organisatorische Pflichten des Kunden

  • Der Kunde hält seine Hard- und Software einschließlich Arbeitsplätzen, Routern und Kommunikationsmitteln so vor, dass die Mindestanforderungen der jeweils aktuellen Softwareversion erfüllt werden.
  • Zugangsdaten sind nach dem Stand der Technik gegen Zugriff Dritter zu sichern. Die Nutzung muss auf den vereinbarten Umfang beschränkt bleiben; unbefugte Zugriffe sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
  • Auf dem bereitgestellten Speicherplatz dürfen keine Inhalte abgelegt oder genutzt werden, die gegen Gesetze, behördliche Vorgaben, Rechte Dritter oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten verstoßen.
  • Der Kunde beurteilt eigenverantwortlich, ob seine Verarbeitung personenbezogener Daten den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht.
  • Der Kunde erstellt regelmäßig angemessene Sicherungskopien seiner Daten.
  • Vor einer Übertragung prüft der Kunde Daten und Informationen mit zeitgemäßen Schutzmaßnahmen auf Viren und sonstige schädliche Bestandteile.
  • Eigene Programme, Skripte und vergleichbare Komponenten dürfen weder Server oder Kommunikationsnetze des Anbieters noch Sicherheit oder Integrität fremder Daten gefährden.

Geht von kundenseitig eingesetzten Programmen, Skripten oder ähnlichen Komponenten eine Gefahr oder Beeinträchtigung aus, darf der Anbieter sie deaktivieren oder entfernen. Soweit zur Gefahrenabwehr erforderlich, kann auch die Internetanbindung betroffener Inhalte unterbrochen werden. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

8. Umgang mit rechtswidrigen Inhalten

Eine allgemeine Pflicht des Anbieters zur vorbeugenden Prüfung von Kundeninhalten besteht nicht. Der Anbieter darf jedoch aus eigenem Anlass Einzelfallprüfungen durchführen und bei festgestellten Verstößen Maßnahmen ergreifen.

Kunden und betroffene Dritte können mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über die im Impressum genannten Kontaktwege melden. Der Anbieter darf den Inhalt der Meldung an den einstellenden Kunden weitergeben. Die Identität der meldenden Person wird nur offengelegt, wenn dies zwingend erforderlich ist.

Die Prüfung erfolgt grundsätzlich durch Menschen; automatisierte technische Verfahren können ergänzend eingesetzt werden.

Wird ein Inhalt als rechtswidrig bewertet, kann der Anbieter ohne vorherige Ankündigung nach pflichtgemäßem Ermessen insbesondere folgende Schritte wählen:

  • Hinweis oder Verwarnung an den Kunden,
  • zeitweise Sperrung oder endgültige Entfernung des Inhalts,
  • vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung vertraglicher Leistungen,
  • ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

Bei der Auswahl berücksichtigt der Anbieter die Verhältnismäßigkeit und wägt die Interessen des Kunden gegen das Interesse an einem sicheren, störungsfreien und integren Betrieb ab. Berücksichtigt werden insbesondere Bedeutung und Gefährdungspotenzial des Inhalts, Häufigkeit von Verstößen, Verhältnis zu der übrigen Nutzung, erkennbare Absichten sowie erkennbares Verschulden.

Reicht ein Kunde wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden ein, kann deren Bearbeitung nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum ausgesetzt werden.

Teil III – Vergütung, Laufzeit und Vertragsende

9. Preise und Zahlungsabwicklung

Soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes ausweist, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Verfügbare Zahlungsarten und Einzelheiten der Abwicklung werden auf der Website angegeben.

Die Vergütung wird für den vereinbarten Leistungszeitraum im Voraus berechnet und ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Gezahlt wird über die im Bestellvorgang ausgewählte Methode.

Bei SEPA-Lastschrift wird der fällige Betrag in den vereinbarten Intervallen vom angegebenen Konto eingezogen. Der Kunde erteilt dem Anbieter oder dem eingesetzten Zahlungsdienstleister hierzu ein SEPA-Mandat, sorgt für ausreichende Deckung und teilt Änderungen der Bankverbindung rechtzeitig mit. Vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften verpflichten ihn zum Ersatz der tatsächlich anfallenden Rücklastschriftkosten.

Bei einer über Stripe angebotenen Zahlungsart übernimmt Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland, die Zahlungsabwicklung. Stripe kann weitere Zahlungsdienste einbinden, deren besondere Bedingungen gegebenenfalls zusätzlich gelten. Informationen zu Stripe sind unter https://stripe.com/de abrufbar.

10. Laufzeit, Kündigung und Datenzugriff nach Vertragsende

Vertragslaufzeit und Abrechnungsperiode richten sich nach dem gewählten Tarif. Wird nicht vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprünglich vereinbarte Dauer.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung bis zum regulären Ende nicht zumutbar ist.

Der Kunde kann über die vom Anbieter eingerichteten Kündigungswege kündigen, insbesondere über sein Kundenkonto oder das verwendete Zahlungsportal, etwa das Stripe Customer Portal. Daneben ist eine Kündigung in Textform, beispielsweise per E-Mail, möglich.

Mit Vertragsende entfällt der produktive Softwarezugang. Für 90 Kalendertage ab Vertragsende bleibt ein eingeschränkter Zugriff auf die vorgesehenen Export- und Datenabruffunktionen bestehen. Der Kunde muss innerhalb dieses Zeitraums alle benötigten Daten vollständig abrufen und exportieren.

Nach Ablauf der 90 Tage werden die Mandantendaten einschließlich der eingestellten Inhalte gelöscht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder andere zwingende gesetzliche Gründe entgegenstehen. Nach Abschluss erhält der Kunde eine E-Mail-Bestätigung.

Gesetzlich weiter aufzubewahrende Daten werden für andere Zwecke gesperrt und nach Ablauf der jeweiligen Frist gelöscht. Der Anbieter informiert über die weiterhin gespeicherten Datenkategorien und den Aufbewahrungsgrund.

Daten in Sicherungskopien werden nach den regulären Sicherungs- und Löschzyklen überschrieben oder gelöscht. Bis dahin dürfen sie nur zur Notfallwiederherstellung verarbeitet und nicht in Produktivsysteme zurückgespielt werden, sofern keine zwingende technische oder gesetzliche Notwendigkeit besteht.

Teil IV – Mängel, Haftung und Schlussbestimmungen

11. Mängelrechte

Der Kunde zeigt Mängel, Störungen und Schäden unverzüglich an. Eine Gewährleistung für lediglich unerhebliche Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit ist ausgeschlossen.

Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

Eine Kündigung wegen nicht gewährten vertragsgemäßen Gebrauchs setzt voraus, dass der Anbieter zuvor ausreichend Gelegenheit zur Beseitigung erhalten hat und diese fehlgeschlagen ist. Ein Fehlschlagen liegt insbesondere vor, wenn die Beseitigung unmöglich ist, verweigert oder unzumutbar verzögert wird, begründete Zweifel am Erfolg bestehen oder die Fortsetzung aus anderen Gründen unzumutbar ist.

12. Haftungsmaßstab

Für vertragliche, vertragsähnliche, gesetzliche und deliktische Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz gilt Folgendes:

  • Unbeschränkt haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens im Umfang der Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung – sofern kein Fall unbeschränkter Haftung vorliegt – auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  • In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.

Diese Beschränkungen gelten gleichermaßen für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

13. Freistellung bei Rechtsverletzungen

Machen andere Kunden oder Dritte wegen vom Kunden eingestellter Inhalte oder wegen seiner sonstigen Nutzung Ansprüche gegen den Anbieter geltend, stellt der Kunde den Anbieter hiervon frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich gesetzlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Sie entfällt, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Im Anspruchsfall stellt der Kunde unverzüglich alle für Prüfung und Verteidigung notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.

14. Vertrauliche Informationen

Der Anbieter behandelt alle im Zusammenhang mit Vertrag und Durchführung erlangten vertraulichen Informationen geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Als vertraulich gelten ausdrücklich gekennzeichnete Informationen ebenso wie solche, deren Schutzbedürftigkeit sich aus den Umständen ergibt; auf Form und Medium kommt es nicht an. Die Pflicht entfällt, soweit eine Offenlegung gesetzlich oder aufgrund einer bestands- oder rechtskräftigen behördlichen beziehungsweise gerichtlichen Entscheidung verlangt wird.

15. Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter darf diese Bedingungen ändern, sofern die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Änderungen werden rechtzeitig in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang, gelten sie als angenommen; die Mitteilung weist ausdrücklich auf Widerspruchsrecht, Frist und Folgen des Schweigens hin.

Unabhängig davon sind Änderungen zulässig, wenn sie

  • wegen einer geänderten Rechtslage erforderlich sind,
  • eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung umsetzen,
  • zusätzliche, vollständig neue Leistungen oder Leistungselemente beschreiben, ohne das bisherige Nutzungsverhältnis nachteilig zu verändern,
  • ausschließlich Vorteile für den Kunden bringen oder
  • technische oder organisatorische Abläufe betreffen und keine wesentlichen Auswirkungen für den Kunden haben.

Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

16. Rechtsordnung

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Teil V – Besondere Regeln für Anbieterwechsel und Datenmitnahme

17. Anwendungsbereich und Begriffe

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, wenn der Kunde zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten wechseln oder lediglich seine exportierbaren Daten abrufen beziehungsweise löschen lassen möchte.

Ein Datenverarbeitungsdienst ist eine digital bereitgestellte Leistung, die auf Abruf Netzzugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer zentraler, verteilter oder hochgradig verteilter Rechenressourcen ermöglicht, die mit geringem Verwaltungsaufwand oder geringer Interaktion des Anbieters bereitgestellt und freigegeben werden können.

Digitale Vermögenswerte sind digitale Elemente einschließlich Anwendungen, für die der Kunde unabhängig von seinem Vertrag mit dem zu wechselnden Datenverarbeitungsdienst ein Nutzungsrecht besitzt.

IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten umfasst eigene, gemietete oder geleaste IKT- und Rechenressourcen im Rechenzentrum des Kunden, die durch ihn oder einen Dritten betrieben werden.

Als Wechsel gilt der Prozess, an dem Anbieter, Kunde und gegebenenfalls ein übernehmender Anbieter beteiligt sind und durch den der Kunde zu einem gleichartigen oder anderen Datenverarbeitungsdienst oder zu eigener IKT-Infrastruktur übergeht. Er kann insbesondere durch Extraktion, Umwandlung, Übertragung oder Hochladen von Daten umgesetzt werden.

Exportierbare Daten sind Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar aus der Nutzung entstehen oder gemeinsam erzeugt werden. Nicht umfasst sind Vermögenswerte oder Daten des Anbieters oder Dritter, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.

18. Informationen vor der Bestellung

Vor der Bestellung informiert der Anbieter klar über:

  • Standardentgelte und gegebenenfalls Folgen einer vorzeitigen Beendigung,
  • etwaige Wechselgebühren,
  • gegebenenfalls besonders komplexe, kostspielige oder ohne erhebliche Beeinträchtigung nicht durchführbare Wechsel,
  • gegebenenfalls Dienste, auf die Umstellungs- und Kündigungspflichten nicht anwendbar sind,
  • sämtliche übertragbaren Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerten, mindestens einschließlich aller exportierbaren Daten,
  • interne Datenkategorien, die wegen möglicher Gefährdung von Geschäftsgeheimnissen nicht exportiert werden,
  • bekannte Risiken für die Kontinuität von Funktionen oder Diensten.

Ein Online-Register mit Datenstrukturen, Formaten, einschlägigen Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen wird auf der Website bereitgestellt.

19. Wechsel- und Ausstiegsplan

Die Parteien vereinbaren einen Plan für Wechsel und Ausstieg. Er enthält insbesondere:

  • Unterstützungsleistungen, Portierungsmethoden, Formate und notwendige Prozessschritte,
  • die auf beiden Seiten benannten Ansprechpartner,
  • eine Zeitschätzung für Export und Übertragung,
  • technische Einschränkungen einschließlich möglicher Datenspeicherung außerhalb der Europäischen Union,
  • die vorgesehene Abfolge der Arbeiten,
  • gegebenenfalls die vorgesehene Testmethode.

Auf Verlangen erläutert der Anbieter den vom Kunden benannten Beschäftigten oder sonstigen autorisierten Dritten die relevanten Verfahren.

Auf Wunsch organisiert der Anbieter einen Test oder unterstützt einen Test des Kunden, damit die praktische Funktionsfähigkeit des Plans für exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte überprüft werden kann. Auftretende Probleme werden von den Parteien nach Treu und Glauben analysiert; sie wirken auf Lösungen hin.

Der Plan wird bei Bedarf aktualisiert und auf Wunsch des Kunden daraufhin überprüft, ob Anpassungen erforderlich sind.

20. Einleitung des Wechselprozesses

Der Kunde kann jederzeit in Textform mitteilen, dass er einen Anbieterwechsel oder den Abruf exportierbarer Daten einleiten möchte. Eine zusätzliche Kündigungsfrist für diese Mitteilung besteht nicht; Vertragslaufzeit und Kündigungstermin bleiben maßgeblich. Bezieht sich der Wunsch nur auf einzelne Dienste, Daten oder Vermögenswerte, soll der Kunde dies angeben.

Die Mitteilung soll erkennen lassen, ob der Kunde

  • zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst wechseln möchte und hierzu die erforderlichen Angaben zum Zielanbieter macht,
  • zu eigener lokaler IKT-Infrastruktur wechseln möchte oder
  • keinen Wechsel beabsichtigt, sondern nur exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte löschen lassen möchte.

Der Anbieter bestätigt den Eingang spätestens innerhalb von drei Werktagen über denselben Kommunikationsweg.

21. Übergangszeit, Unterstützung und Kundenobliegenheiten

Die Übergangszeit beträgt 90 Kalendertage ab Vertragsende. In diesem Zeitraum stehen die vorgesehenen Export- und Datenabruffunktionen zur Verfügung.

Während des Wechselprozesses unterstützt der Anbieter den Kunden und von ihm beauftragte Dritte in angemessenem Umfang. Er stellt erforderliche Informationen, Unterlagen und technische Hilfe bereit, hält die Export- und Abruffunktionen verfügbar, wahrt deren Kontinuität mit der gebotenen Sorgfalt und gewährleistet ein angemessenes Sicherheitsniveau, insbesondere bei Bereitstellung und Übertragung der Daten.

Der Kunde ergreift alle zumutbaren Maßnahmen für einen wirksamen Wechsel. Import und Implementierung in eigene Systeme oder Systeme des Zielanbieters liegen in seiner Verantwortung.

Der Kunde und seine Beauftragten achten geistige Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse an den im Wechselprozess bereitgestellten Materialien. Zugang und Unterlizenzen dürfen Dritten nur eingeräumt werden, soweit dies bis zum Ende der Übergangszeit für den Wechsel erforderlich ist; Vertraulichkeitsvorgaben und gewährte Rechte sind einzuhalten.

22. Datenabruf, Löschung und Sicherungskopien

Der Kunde kann Daten während der 90-tägigen Frist ab Vertragsende abrufen und exportieren.

Nach Fristablauf löscht der Anbieter sämtliche exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die der Kunde bereitgestellt hat, die durch seine Nutzung entstanden sind oder unmittelbar mit ihm zusammenhängen. Dies gilt auch dann, wenn der Wechsel nicht abgeschlossen oder die Exportmöglichkeiten nicht vollständig genutzt wurden. Die Löschung wird per E-Mail bestätigt.

Ausgenommen sind Daten, die aufgrund zwingenden Unionsrechts oder mitgliedstaatlichen Rechts weiter gespeichert werden müssen. Der Anbieter informiert über Kategorien, Grund und vorgesehene Dauer, sperrt die Daten für andere Zwecke und löscht sie nach Wegfall des Aufbewahrungsgrundes.

Daten in Backups werden nach den üblichen Sicherungs- und Löschzyklen überschrieben oder entfernt. Bis dahin dürfen sie ausschließlich für die Wiederherstellung im Notfall verarbeitet und nur bei zwingender technischer oder gesetzlicher Notwendigkeit in Produktivsysteme zurückgeführt werden.

23. Kosten und Abschluss des Wechselprozesses

Für den Wechselprozess verlangt der Anbieter kein zusätzliches Entgelt.

Der Wechselprozess endet spätestens mit Ablauf der 90-tägigen Übergangs-, Export- und Abruffrist. Teilt der Kunde vorher mit, dass der Wechsel vollständig abgeschlossen ist und kein weiterer Zugriff benötigt wird, kann der Prozess auf seinen Wunsch früher beendet werden.

Der Zeitpunkt des Vertragsendes bleibt vom Stand des Wechselprozesses unberührt. Eine fehlende Abschlussmitteilung verlängert den Vertrag nicht. Für einen reinen Datenabruf oder Löschungswunsch ohne Anbieterwechsel gelten Übergangsfrist und anschließende Löschung entsprechend.

Ab Vertragsende besteht ausschließlich der eingeschränkte Zugriff auf Export- und Abruffunktionen. Gesetzliche und vertragliche Rechte zur ordentlichen oder außerordentlichen Beendigung bleiben bestehen, insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz oder zwingenden gesetzlichen Hindernissen.

Kann der Wechsel innerhalb der 90 Tage nicht abgeschlossen werden, arbeiten die Parteien während der verbleibenden Zeit nach Treu und Glauben an der Feststellung und – soweit mit angemessenem Aufwand möglich – Beseitigung oder Umgehung bestehender Hindernisse. Der Anbieter unterstützt im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Pflichten.

Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, Daten und digitale Vermögenswerte fristgerecht abzurufen, zu exportieren und zu übertragen. Ein unvollständiger Wechsel verlängert weder Vertrag noch Übergangsfrist; nach deren Ablauf erfolgt die Löschung nach den vorstehenden Regeln. Zwingende Rechte und Pflichten bleiben unberührt.

Der Wechsel ist erfolgreich abgeschlossen, sobald die vorgesehenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte dem Kunden oder Zielanbieter bereitgestellt beziehungsweise übertragen und die erforderlichen Unterstützungsleistungen beendet wurden. Unabhängig davon endet der Prozess spätestens nach 90 Tagen.

Stand: 11.06.2026